AGB

  • § 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der AUSGEWÄHLT Verpackt GmbH (Auftragnehmer, Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschliesslich unter Einbezug dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennen wir ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vor Vertragsabschluss nicht an. Die AGB gelten für alle Verträge und sämtliche Rechtsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (Kunde, Käufer) über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren/Leistungen schliesst.

    (2) Das Personal des Auftragnehmers, insbesondere das InfoCenter, ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (unter anderem Interneteingabemasken) oder diesen AGB abweichen.


    § 2 Vertragsabschluss

    (1) Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich zu treffen. Das Erfordernis der Schriftlichkeit gemäss diesen AGB ist auch bei Faxnachrichten und E-Mail erfüllt.

    (2) Alle Angebote und insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden.

    (3) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Nach Erhalt der Bestellung versendet der Auftragnehmer eine automatisierte E-Mail zur Bestätigung des Zugangs der Bestellung (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Auftraggeber nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen ist. Die Annahme des Angebots erklärt der Auftragnehmer durch eine E-Mail, welche dem Auftraggeber bestätigt, dass die Ware das Lager verlässt (Versandbestätigung) oder durch Zustellung der Ware. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen 14 Kalendertagen nach Bestelleingang die Annahme des Angebotes ab, so gilt die Annahme ebenfalls als erteilt.

    (4) Massgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen.

    (5) Vertragssprache ist deutsch, französisch oder italienisch.

    (6) Der Auftragnehmer akzeptiert nur Bestellungen von Kunden mit Liefer- und Rechnungsadresse in der Schweiz.


    § 3 Preise, Preisänderungen, Stornierung

    (1) Die Preise schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

    (2) Die Kosten für Verpackung und Versand sind im Preis inbegriffen. Kosten für Zusatzoptionen und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

    (3) Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von CHF 18.00 (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

    (4) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.

    (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

    (6) Stornierungen der Aufträge sind ausschliesslich in den Stati «Auftrag erteilt», «Daten hochgeladen», «Daten eingegangen», «fehlerhafte Daten», «Datencheck in Ordnung», «Kommt Storno», «Kommen neue Daten», «Erinnerung fehlerhafte Daten», «Erinnerung Daten fehlen», «Erinnerung Daten fehlen CD», «Druckfreigabe erteilt», «Druckfreigabe fehlt», «Erinnerung Druckfreigabe fehlt», «Vorauskasse bezahlt» sowie «Erinnerung Vorauskasse unbezahlt» möglich. Stornierungen in einem späteren Status sind ausgeschlossen. Stornierungen können nur vom Auftraggeber selbst und ausschliesslich über sein Kundenkonto beantragt werden.


    § 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

    (1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder unter Anwendung von § 3 (5) dieser AGB, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den vom Auftragnehmer angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, ausser dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

    (2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck).

    (3) Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien anzufertigen.

    (4) Neu angefertigte Stanzwerkzeuge werden zwei Jahre nach der letzten Verwendung für Sie archiviert. Anschließend werden Sie umweltgerecht und kostenfrei entsorgt.

    § 4a Social Media Werbeanzeige

    (1) Wenn der Kunde die Option „Social Media Werbeanzeige“ auswählt, gilt § 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber entsprechend für die von dem Kunden übertragenen Daten für die Social Media Werbeanzeige.

    (2) Der Kunde willigt in die Übertragung der Auftragsdaten an die facebook Inc. ein und willigt in eine Bewerbung seiner Daten unter den Geschäftsbedingungen der facebook Inc. ein. Dem Kunden ist insbesondere bekannt, dass sich die facebook Inc. durch die Bewerbung auf der Facebook Plattform sowie auf der Plattform Instagram jeweils Nutzungsrechte an den übertragenen Daten einräumen lässt. Insoweit ermächtigt der Kunde AUSGEWÄHLT VERPACKT zu Übertragung an und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber facebook Inc.

    (3) Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

    (4) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.

    (5) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

    § 4b Google Werbeanzeige

    (1) Wenn der Kunde die Option „Google Werbung“ auswählt, gilt § 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber entsprechend für die von dem Kunden übertragenen Daten für die Werbeanzeige.

    (2) Der Kunde willigt in die Übertragung der Auftragsdaten an die Google Ireland Ltd. und in eine Bewerbung seiner Daten unter den Nutzungsbedingungen für Werbeprogramm der Google Ireland Ltd. ein. Dem Kunden ist insbesondere bekannt, dass sich die Google Ireland Ltd. Nutzungsrechte an den übertragenen Daten einräumen lässt. Insoweit ermächtigt uns der Kunde zur Übertragung an und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Google Ireland Ltd.

    sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

    (4) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Inhalte ist.

    (5) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen einer Verletzung Rechte Dritter entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

    § 4c Screenpaper (Digitales Druckprodukt)

    (1) Wenn der Kunde die Option „Screenpaper“ auswählt, gilt § 4 Druck- und Auftragsdaten, Vorarbeiten, Datenübertragung entsprechend für die von dem Kunden übertragenen Daten für die Werbeanzeige.

    (2) Das Screenpaper wird für den angegebenen Zeitraum nach Fertigstellung des Screenpapers & Aktivierung durch den Kunden auf den von AUSGEWÄHLT VERPACKT eingesetzten Servern zur Verfügung gestellt. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf dieses Zeitraums.

    (3) Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

    (4) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Inhalte ist.

    (5) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen einer Verletzung Rechte Dritter entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).


    § 5 Lieferbedingungen

    (1) Die Lieferfristen ergeben sich aus dem Bestellablauf und sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindend bezeichnet, nur indikativ.

    (2) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz und an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

    (3) Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. Der Auftraggeber kann nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin die Erfüllung verlangen.

    (4) Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer Lieferverzögerungen insbesondere aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb seines Einflusses liegen oder die Lieferung aus anderen Gründen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Verzögerungen bei der Zollabfertigung).

    (5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixgeschäfte sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei Fixgeschäften besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne Kostenfolgen. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen in Rechnung gestellt werden.

    (6) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.


    § 6 Übergang von Nutzen und Gefahr

    Nutzen und Gefahr der Sache gehen auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt oder ob der Transport durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte erfolgt. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.


    § 7 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung

    (1) Die Prüfung der gelieferten Waren/Leistungen hat innert fünf Werktagen zu erfolgen und allfällige Mängel sind innert dieser Frist dem Auftragnehmer zu melden.

    (2) Ist die gelieferte Ware/Leistung mangelhaft, leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatz durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachbesserung oder Nachlieferung ist zulässig und erfolgt innert angemessener Lieferfrist. Schlägt zweifache Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

    (3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:

    • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
    • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
    • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
    • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Pochettas bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
    • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
    • geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.

    Das Gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

    (4) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

    (5) Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Ware/Leistung (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

    (6) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Gewährleistung befreit.

    (7) Mängel eines Teils der gelieferten Ware/Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Ware/Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber unzumutbar ist.

    (8) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware/Leistung sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.

    (9) Werden an der gelieferten Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Gewährleistung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

    (10) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.


    § 8 Haftung

    (1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die an der Ware/Leistung selbst entstanden sind. Für weitergehende Schäden übernimmt der Auftragnehmer, egal aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.

    (2) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

    (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für zugesicherte Beschaffenheitsmerkmale oder für die Haftung nach dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht.

    (4) Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche beträgt für Konsumenten zwei Jahre und für alle anderen Auftraggeber ein Jahr.


    § 9 Zahlung, Preise

    (1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefert der Auftragnehmer gegen Vorauskasse, Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express) , PayPal , SOFORT-Überweisung, Postfinance Card und Postfinance E-Finance jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt wird und auch in der Versandbestätigung enthalten sein kann). Die Preise beinhalten die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Auftraggeber zu tragen.

    (2) Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Pauschale von CHF 50.00 netto. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, daneben seinen Schaden geltend zu machen. Der Auftraggeber hat, ungeachtet dessen seine Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere die Zahlungspflicht, zu erfüllen.

    (3) Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Abholungsaufforderung (E-Mail) keine Abholung der Ware in den Stores und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von CHF 35,00 pro Monat bei Paketen bis 24,99 kg, bzw. CHF 55,00 bei Pakten ab 25,00 kg in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.

    (4) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

    (5) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis CHF 2’500.00 in bar gegen Aushändigung einer Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenes Bank- oder Postkonto erfolgen.

    (6) Die Ablehnung von Checks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

    (7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, er wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Tilgung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

    (8) Der Auftraggeber ist nicht zur Verrechnung berechtigt. Zur Rückbehaltung ist der Auftraggeber wegen Gegen-ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

    (9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.


    § 10 Elektronische Rechnung, Änderung von Rechnungen

    Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.


    § 11 Immaterialgüterrechte

    (1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen durch den Auftragnehmer schadlos halten, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.

    (2) Zusätzliche Voraussetzung für die vorgenannte Schadloshaltung ist, dass dem Auftragnehmer der Streit verkündet wird und die behauptete Rechtsverletzung ausschliesslich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

    (3) Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
    (a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder
    (b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.

    (4) Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

    (5) Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Die Rechte können dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

    (6) Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden.


    § 12 Geheimhaltung und Datenschutz

    (1) Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

    (2) Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt unter Beachtung des Bundesgesetzes über den Datenschutz.

    (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Informationen im Zusammenhang mit dem Auftraggeber, seiner Firma und Geschäftstätigkeit sowie Art und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers in einer Datenbank zu führen, um den Auftraggeber laufend über die Dienstleistungen des Auftragnehmers zu informieren und mit Kontaktpersonen vom Auftraggeber in Verbindung zu treten. Weitere Informationen hierzu und zum Datenschutz sind in den Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers ausführlich geregelt, welche integrierten Bestandteil dieser AGB bilden.

    (4) Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen werden nicht zurück gesendet.


    § 13 Abtretung von Rechten

    Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind nicht abtretbar.


    § 14 Teilnichtigkeit, anwendbares Recht, Gerichtsstand

    (1) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

    (2) Auf diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist Schweizer Recht anwendbar.

    (3) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) ist nicht anwendbar.

    (4) Der ausschliessliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer ist am Sitz des Auftragnehmers. Für Klagen aus Konsumentenverträgen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.